Typische Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
- Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
- Die Produkte werden für die Pflege benötigt
- Keine doppelte gleichartige Versorgung über einen anderen Anbieter
Voraussetzungen
Bevor du einen Antrag ausfüllst, lohnt es sich zu prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen zur häuslichen Pflege und zum Pflegegrad passen.
Ein hoher Produktbedarf allein ersetzt keinen Pflegegrad. Auch eine frühere Versorgung bedeutet nicht automatisch, dass alle Daten für einen neuen Anbieterwechsel aktuell sind.
Bei stationärer Heimpflege gelten häufig andere Versorgungswege. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit der Pflegekasse sinnvoll.
Wenn du unsicher bist, hilft ein geführter Antrag dabei, die wichtigsten Pflichtangaben der Reihe nach zu klären.
Pflegegrad 1 reicht grundsätzlich aus, sofern Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Die konkrete Versorgung wird über die Pflegekasse und den Anbieter abgewickelt.
Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung im privaten Umfeld – also zu Hause oder im Haushalt einer Pflegeperson. Bei vollstationärer Heimpflege gilt die Versorgung in der Regel als anders abgedeckt.
Auch wenn ein ambulanter Dienst unterstützt, bleibt der häusliche Charakter der Pflege erhalten. Wichtig ist, dass die Versorgung im häuslichen Umfeld erfolgt.