Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel-Antrag: Verbrauchsprodukte richtig einordnen
Eine Pflegebox ist im Grunde die regelmäßige Zusammenstellung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Der Antrag bezieht sich auf diese Versorgung, nicht auf ein beliebiges Produktpaket.
Welche Produkte sind gemeint?
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Mundschutz oder vergleichbare Schutzprodukte
- Hände- und Flächendesinfektion
- Schutzschürzen für die häusliche Pflege
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf sind ein anderes Thema. Diese Seite fokussiert die monatliche Versorgung mit Verbrauchsprodukten.
Warum der Begriff wichtig ist
Wer nach „Pflegebox“ sucht, meint häufig die Lieferung. Die Pflegekasse betrachtet aber die Versorgung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln. Gute Antragshilfe übersetzt diese Begriffe verständlich.
Rechtlicher Rahmen
Die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist Teil der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Pauschale können sich ändern; verbindliche Auskünfte erteilt deine Pflegekasse.
Antrag ohne Papierkram starten
Sanus+ führt Schritt für Schritt durch die Beantragung und unterstützt bei der Abstimmung mit der Pflegekasse.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Damit sind Produkte gemeint, die in der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen oder saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.
Wo liegt der Unterschied zu technischen Pflegehilfsmitteln?
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf sind langlebige Produkte und laufen über ein anderes Verfahren. Der Pflegebox-/Pflegehilfsmittel-Antrag betrifft die monatliche Versorgung mit Verbrauchsprodukten.
Wird der monatliche Betrag automatisch ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten gegenüber dem Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Pauschale. Der versicherten Person wird in der Regel kein Bargeld ausgezahlt.